Der Observationsantrag datiert vom 28. August 2019, obschon die Observation erst ab dem 11. September 2019 begonnen haben soll. Diese zweiwöchige Verzögerung vermag die Polizei im Berichtsrapport vom 21. April 2021 damit hinreichend zu erklären, es sei vorerst bei der Kriminalabteilung ersucht worden, den Beschwerdeführer observieren zu lassen. Erst als das