_ aufzunehmen. D.________ habe darauf mit Observationsantrag vom 28. August 2019 die Kriminalabteilung um Observation der Zielperson ersucht. Dem Ersuchen habe aufgrund fehlender Ressourcen von Seiten der Kriminalabteilung nicht entsprochen werden können. Deshalb habe E.________ am Montag, 9. September 2019 im Rahmen der Wochenplanung entschieden, A.________ mit eigenen Mitteln der Aussenfahndung zu überwachen. Noch gleichentags habe Einsatzleiter Fall D.________ die polizeiliche Observation von A.________ angeordnet. Diese Anordnung sei – wie damals üblich – in mündlicher Form erfolgt.