7.2 Neu enthalten die Akten den Observationsantrag vom 28. August 2019 und den nachträglichen Berichtsrapport vom 21. April 2021. Ersterem ist zu entnehmen, dass D.________ Einsatzleiter Fall war und im Zusammenhang mit der Aktion I.________ in Sachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Observation gegen die Zielperson A.________ beantragt wurde. Der Antrag enthält ein vordefiniertes Ziel sowie eine kurze Darlegung des Sachverhalts inkl. Begründung des Tatverdachts. Es wird darüber hinaus festgehalten, es handle sich um eine – auf einen Monat befristete – Observation nach Art.