und parkiere auf der Höhe J.________. Der Lenker des Personenwagens, Herr A.________, steige aus und begebe sich in den G.________. Dort käme es zu einem Treffen mit einem unbekannten Mann. A.________ komme nach dem Treffen mit dem unbekannten Mann im G.________ zurück zu seinem Personenwagen und fahre davon. Anschliessend komme auch der unbekannte Mann aus dem Wald und gehe zu Fuss in den L.________ Richtung Bahnhof. (pag. 67). 6.2 Ausgehend vom Umstand, dass die Observation keinen schweren Grundrechtseingriff darstellt, sind die Anforderungen an die Verdachtsdichte nicht hoch, konkrete Anhaltspunkte mithin ausreichend.