Auch der EGMR sieht im Drogenhandel eine «Geissel der Menschheit» (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2019 vom 28. Januar 2020 E. 3.4.8 mit Hinweis). 5.10 Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 10. Oktober 2020 gegen den Beschwerdeführer eine Untersuchung unter anderem wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, evtl. qualifiziert begangen (pag. 1). Anlässlich der beim Beschwerdeführer durchgeführten Hausdurchsuchung konnten diverse Minigrips mit Heroin sichergestellt werden (pag.