Betreffend die Dauer der Observation gebe es keine Veranlassung, an den Angaben im Berichtsrapport der Polizei zu zweifeln. Es sei davon auszugehen, dass die Observation vom 11. September 2019 bis zum 10. Oktober 2019 gedauert habe und somit keine Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich gewesen sei.