Der Polizei sei es erlaubt, gestützt auf Art. 72 i.V.m. Art. 118 PolG bei entsprechenden Hinweisen Vorermittlungen aufzunehmen, um festzustellen, ob strafbare Handlungen zu erkennen und zu verhindern seien. Im Zuge dessen dürfe die Polizei gleich wie bei Art. 282 StPO Personen und Sachen an allgemein zugänglichen Orten verdeckt beobachten und dabei Bild- und Tonaufnahmen machen. Nachdem der Polizei gemeldet worden sei, dass im G.________ ein unbekannter Mann Drogen verkaufe und sich der Lenker des Personenwagens C.________, BMW, X3, rot, Halter: A._