Daraufhin wies die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 19. April 2021 die Polizei an, einen detaillierten Bericht über die Observation zu erstellen sowie Unterlagen einzureichen, mit welchen der Beginn und das Ende der in Frage stehenden Observation bewiesen werden könne. Dem kam die Polizei mit dem Berichtsrapport vom 21. April 2021 nach. Zudem reichte sie den Observationsantrag vom 28. August 2019 ein. Mit Verfügung vom 4. Mai 2021 teilte die Staatsanwaltschaft A.________ mit, dass er in der Zeit vom 11. September 2019 bis zur Anhaltung vom 10. Oktober 2019 in unregelmässigen Abständen polizeilich observiert wurde.