dass er in der Zeit vom 11. September bis 10. Oktober 2019 in unregelmässigen Abständen polizeilich observiert worden sei. Mit Eingabe vom 28. Juli 2020 erhob A.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, hiergegen Beschwerde. Er beantragte, dass die «Mitteilung einer Observation vom 20. Juli 2020» aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen sei, ihren Protokollierungsvorschriften nachzukommen.