1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, evtl. qualifiziert begangen, sowie wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand. Mit Schreiben vom 20. Juli 2020 teilte die Staatsanwaltschaft A.________ gestützt auf Art. 283 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) mit, dass er in der Zeit vom 11. September bis 10. Oktober 2019 in unregelmässigen Abständen polizeilich observiert worden sei.