Ein derartiges Verhältnis wird von B.________ nicht geschildert, auch wird das Vermögen des Anzeigers in der Ausführung des Sachverhaltes in keiner Weise erwähnt. […] Im vorliegenden Fall wird nicht ersichtlich, inwiefern eine Urkundenfälschung vorliegen soll. Insbesondere wird in der Strafanzeige keine Urkunde erwähnt, welche gefälscht oder verfälscht worden sein könnte.