Dies durch «X Mal» anrufen, etwa alle 20 Minuten immer drei bis vier Mal bis 17:55 Uhr, was der Beschuldigte in seiner E-Mail vom 13. Januar 2021 auch zugegeben haben soll. Zudem soll er dem Beschwerdeführer eine Sprachnachricht hinterlassen haben mit der Bitte, dass dieser sich bei ihm melden solle und er solle noch «anderes wirres Zeug» von sich gegeben haben. Die Nummern «.________», «.________» und