Die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern sind für Entscheide über eine Verlegung zuständig. Den Strafuntersuchungsbehörden obliegt weder die Überprüfung des Gesuchs bzw. Entscheids um Verlegung in den offenen Strafvollzug, noch jene des zugrundeliegenden psychiatrischen Gutachtens. Gegen formelle Entscheide der Be- währungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern stehen die entsprechenden Rechtsmittel, namentlich die Beschwerde an die Polizei- und Militärdirektion bzw. an das Obergericht, zur Verfügung.