_ stützen. Letzterer würde in verschiedener Hinsicht lügen, was Aussagen, Drogenkonsum und sonstiges Verhalten von A.________ betreffe. So würden ihm Aussagen und Probleme angehängt, die er nie gemacht bzw. gehabt habe. […] In der Ablehnung des Gesuchs um eine Verlegung durch die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern ist kein strafbares Verhalten erkennbar. Die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern sind für Entscheide über eine Verlegung zuständig.