3. Eine Entschädigung ist nicht zu sprechen. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt J.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Beschuldigten 1 (per B-Post) - dem Beschuldigten 2, v.d. Fürsprecher Dr. C.________ (per B-Post) - der Beschuldigten 3 (per B-Post) - der Beschuldigten 4 (per B-Post) - dem Beschuldigten 5 (per B-Post) - der Beschuldigten 6 (per B-Post) - dem Beschuldigten 7 (per B-Post) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt P.________ (mit den Akten – per Kurier)