Weiter erfolgte am 13. August 2020 sowohl im Verfahren gegen unbekannte Täterschaft als auch in demjenigen gegen den Beschuldigten 2 der Beizug von Akten beim Verwaltungsgericht. Am 15. Oktober 2020 fanden die staatsanwaltschaftlichen Befragungen des Beschwerdeführers, von L.________, der Beschuldigten 1, N.________ sowie O.________ statt.