Am 6. bzw. 13. August 2020 erfolgten im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen den Beschuldigten 2 die Vorladungen zur staatsanwaltlichen Einvernahme. Auch der Beschwerdeführer wurde am 6. August 2020 im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft und gegen den Beschuldigten 2 zur staatsanwaltlichen Einvernahme vorgeladen. Weiter erfolgte am 13. August 2020 sowohl im Verfahren gegen unbekannte Täterschaft als auch in demjenigen gegen den Beschuldigten 2 der Beizug von Akten beim Verwaltungsgericht.