Am 7. Mai 2019 erfolgte die Rückmeldung der Polizei an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, wonach Befragungen gemacht worden seien und durch die Befragungen der Auskunftspersonen keine detaillierten und konkreten Aussagen hätten erhoben werden können, welche zu weiteren zielführenden Ermittlungen Anlass geben würden. Mit Schreiben vom 17. September 2019 teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mit, dass der Polizeirapport eingegangen sei.