__ polizeilich befragt. Gleichentags wurde der Beschwerdeführer von der Staatsanwaltschaft darüber orientiert, dass das Verfahren derzeit bei der Polizei pendent sei und noch weitere Ermittlungen durchgeführt würden, sobald der Polizeirapport vorliege, werde die zuständige Staatsanwältin über das weitere Vorgehen entscheiden. Am 7. Mai 2019 erfolgte die Rückmeldung der Polizei an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, wonach Befragungen gemacht worden seien und durch die Befragungen der Auskunftspersonen keine detaillierten und konkreten Aussagen hätten erhoben werden können, welche zu weiteren zielführenden Ermittlungen Anlass geben würden.