Die entsprechende Eingabe des Beschwerdeführers traf am 25. Februar 2019 bei der Staatsanwaltschaft ein. Am 8. März 2019 gab die Staatsanwaltschaft ein polizeiliches Ermittlungsverfahren in Auftrag, welches am 27. März 2021, nach Eingang des Strafantrages gegen den Beschuldigten 2, mit dem Auftrag L.________ auch zu diesen Vorwürfen zu befragen, ergänzt worden ist (vgl. E-Mail der Staatsanwaltsassistentin vom 27. März 2021). Die polizeiliche Befragung von L.________ fand am 2. April 2019 statt. In der Folge wurde am 23. April 2019 A.________ polizeilich befragt.