5. Der Beschwerdeführer stellte am 19. September 2018 Strafantrag gegen unbekannte Täterschaft wegen Verleumdung und übler Nachrede (BM 18 41096) sowie am 21. März 2019 gegen den Beschuldigten 2 wegen falscher Anschuldigung (Verbindung zu Verfahren BM 18 41096). Am 9. April 2019 erfolgte ein ergänzender Strafantrag gegen den Beschuldigten 2 wegen übler Nachrede oder Verleumdung. Der Leitende Staatsanwalt K.________ bestätigte mit Schreiben vom 25. Januar 2019 den Eingang der Strafanzeige vom 19. September 2018 und der Ergänzung vom 22. Januar 2019.