Sein Schreiben vom 8. Februar 2021 sei unbeantwortet geblieben. Erst auf das zweite Schreiben vom 8. April 2021 sei eine telefonische Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgt. Erneut seien (bis zur Beschwerdeeinreichung) fünf Wochen vergangen, ohne dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorwärtsgebracht habe. In einer einfachen Strafsache seien nun seit seiner ersten Eingabe über 32 Monate vergangen, ohne dass die Untersuchung habe abgeschlossen werden können. Auch im Zusammenhang mit seinem am 30. Dezember 2020 eingereichten Strafantrag wegen Begünstigung u.a. gegen die Beschuldigte 3 und den Beschuldigten 7 sei die