Bezug zur Beschwerde zu Verfahren Aktenzeichen BM 18 410 96» ein und ersuchte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) darum, die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) unter Kostenfolge anzuweisen, in den genannten Strafsachen unverzüglich tätig zu werden. Am 17. Mai 2021 reichte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt J.________, eine weitere Beschwerde wegen Rechtsverzögerung im Strafverfahren BM 18 41096 ein.