___ Versicherung, Steuern, Reparaturen und Serviceleistungen bezahlte habe; im Gegenzug habe sie allerdings keine Miete für die Nutzung des Fahrzeugs verlangt. Dass sich die Schlüssel und jegliche Fahrzeugpapiere im Besitz des Beschuldigten befunden hätten, sei ebenfalls zutreffend, sie habe diese allerdings beim Auszug vergessen mitzunehmen. Sie habe ihn aber darauf hingewiesen, dass er ihr diese noch bereitlege, damit sie diese abholen könne, wenn sie ihre restlichen Autoteile abholen komme. Dafür hätten sie ein Datum ausgemacht. Als sie die Sachen habe abholen wollen, sei alles bereitgelegt gewesen, ausser den Fahrzeugpapieren.