_ zum Nachteil von M.________ und N.________ sowie des qualifizierten Raubes, mehrfach begangen am 27. November 2011 in AA.________ zum Nachteil von O.________ sowie am 28. November 2011 zum Nachteil von O.________ sowie M.________ und N.________. Der Beschwerdeführer betrat am 28. November 2011 mit entsicherter Waffe die O.________ Filiale, verlangte von den genannten Mitarbeitern Geld und schoss auf beide. Am 27. November 2011 hatte die O.________ Filiale bereits geschlossen, weshalb er sein Vorhaben nicht hatte umsetzen können. Das öffentliche Sicherheitsinteresse muss als besonders hoch eingestuft werden.