Im Rahmen einer freiwilligen Behandlung wäre die notwendigerweise in hohem Masse erforderliche Erfolgsmotivation des Beschwerdeführers wohl auch kaum über längere Zeit aufrechtzuerhalten (pag. PEN/490). Grundsätzlich erklärte er sich denn auch mit dem von Dr. D.________ vorgeschlagenen Strategiewechsel (geöffnetes Setting) einverstanden, erachtet die Voraussetzungen aber derzeit als noch nicht gegeben (pag. PEN/528, Z. 32 ff.). Die Fortführung der Massnahme in einem geschlossenen Setting bleibt damit erforderlich.