59 StGB möglich. Gemäss den Ausführungen von Dr. E.________ wären Psychotherapie und psychiatrische Behandlung an sich auch ambulant möglich. Angesichts der dann aber fraglichen Therapieadhärenz und der in der Psychotherapie nun einmal zu erwartenden Frustrationen des Beschwerdeführers, die er vermutlich narzisstisch-paranoid verarbeiten würde, erscheine es unwahrscheinlich, dass er die Therapie erfolgreich durchführen würde. Im Rahmen einer freiwilligen Behandlung wäre die notwendigerweise in hohem Masse erforderliche Erfolgsmotivation des Beschwerdeführers wohl auch kaum über längere Zeit aufrechtzuerhalten (pag.