haltsstatus könne er keine Einschätzung abgeben. Gleichzeitig empfiehlt er die Bearbeitung der aktuellen Diagnosen und Problembereiche sowie die Festlegung einer neuen Behandlungsstrategie mit dem Fokus einer Platzierung in einem beschützenden Setting (Wohnheim/begleitetes Wohnen, IV-Rente, beschützende Tagesstruktur, medizinische Versorgung etc.). Sobald diese Strategieänderung mit dem Beschwerdeführer besprochen worden sei, seien auch unbegleitete Zeitfenster möglich. Bei zu erwartender Kooperation seien in der Folge auch weitere Lockerungen wie Tagesurlaube etc. möglich (pag.