Diesen Anforderungen wird das Gutachten nicht gerecht (Urteil des Bundesgericht 6B_828/2018 vom 5. Juli 2019 E. 6.4). Immerhin hielt er fest, dass eine Verlängerung der Massnahme nur dann empfohlen werden könne, wenn eine solche Zukunftsperspektive in der Schweiz bestehe. Andernfalls könne die Fortführung der Massnahme nicht empfohlen werden. Die Beschwerdekammer kann sich den zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz anschliessen, wonach den Ausführungen von Dr. D.________ nicht gefolgt werden kann. Dr. D.________ macht in dieser Hinsicht nur wenig differenzierte Angaben und nimmt seine Aufgaben damit nicht wahr. So führt er aus, ohne entsprechende Abklärungen betreffend den Aufent-