43 ten innerhalb eines Jahres gute Fortschritte erzielt werden (pag. BK/459, Z. 3 ff.). Die mangelnde Bereitschaft des Betroffenen dürfe nicht das Mass der Dinge sein. Würde einzig darauf abgestellt, so bräuchten viele Sachen gar nicht erst angegangen werden. Es sei durchaus möglich, dass sich die Mitarbeit eines Betroffenen auch erst nach Jahren einstelle. Beim Beschwerdeführer entstehe der Eindruck, dass er nicht wolle. Es werde sehr viel besprochen, aber die eigentliche Thematik werde vermieden. Es sei deshalb nicht davon auszugehen, dass eine Therapie nicht möglich sei (pag. BK/459, Z. 15 ff.).