_ bestätigte auch diese Ausführungen anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung. Er halte an seinem Vorschlag fest, wonach primär auf das Problemverhalten des Beschwerdeführers abzustellen sei (pag. BK/455, Z. 28 f.). Die Therapie einer Persönlichkeitsstörung gestalte sich langwierig, da regelmässig mit Widerstand des Betroffenen zu rechnen sei. Der Erfolg des Krisenmanagements sei von der Mitarbeit des Patienten abhängig. Der Beschwerdeführer verfüge über gute Ressourcen, sei kommunikativ und könne gut zuhören, wenn es ihn interessiere. Die Möglichkeit mitzumachen sei beim Beschwerdeführer damit gegeben. Bei guter Mitarbeit könn-