Günstig sei zwar, dass der Beschwerdeführer zu seinen bisher mindestens drei Therapeuten therapeutische Beziehungen habe aufbauen können, regelmässig zu den Psychotherapien erschienen sei, überwiegend durchaus offen gewesen sei und sich um Mitarbeit bemüht habe, so dass wichtige Therapieziele wie Störungsbild, Krisensituationen oder Deliktarbeit ausführlich hätten thematisiert werden können. Allerdings habe er nach übereinstimmender Meinung der Behandler kein bzw. kaum ein Störungsverständnis entwickelt und keine tiefergehende Behandlungseinsicht erworben; erreichte