42 mildere Massnahme für den angestrebten Erfolg ausreicht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_63/2013 vom 4. März 2013 E. 3.2.1). 10.3.2 Würdigung Dr. E.________ führt in seinem Gutachten aus, insgesamt sei die Behandlung sämtlicher Persönlichkeitsstörungen grundsätzlich möglich aber schwierig und üblicherweise sehr langwierig. Behandlungserfolge seien dabei sehr stark von der Motivation, den Ressourcen und der hartnäckigen Mitarbeit des Patienten abhängig.