Zusammenfassend ist dem Bericht zu entnehmen, dass im Behandlungsverlauf im Rahmen mehrerer interdisziplinärer, risikoorientierter Vollzugsplanungssitzungen auch verschiedene legalprognostische Instrumente (HCR-20, PCL-R und SAPROF) eingesetzt worden seien, ohne dass sich hier gravierende Veränderungen/Entwicklungen abbilden liessen. Insofern sei aus therapeutischer Sicht unter freiheitlichen Bedingungen weiterhin von einem erheblichen Rückfallrisiko für Gewaltstraftaten auszugehen (pag. BVD/1403). Keine Änderungen diesbezüglich ergeben sich aus dem aktuellen Führungsbericht vom 13. August 2021 und dem Therapiebericht vom 4. August 2021.