Er treffe jedoch weiterhin Aussagen, die darauf schliessen liessen, dass er die Tat an sich nicht bereue und weiterhin gewaltbereit agieren würde, wenn er nicht ernst genommen oder in Ruhe gelassen werde. Zusammenfassend ist dem Bericht zu entnehmen, dass im Behandlungsverlauf im Rahmen mehrerer interdisziplinärer, risikoorientierter Vollzugsplanungssitzungen auch verschiedene legalprognostische Instrumente (HCR-20, PCL-R und SAPROF) eingesetzt worden seien, ohne dass sich hier gravierende Veränderungen/Entwicklungen abbilden liessen.