__ 2020 in sein feindseliges Weltbild eingebunden. Er habe sich ausschliesslich als Opfer zwischen den Psychiatern, dem System und dem aus seiner Sicht unfähigen, inkompetenten Personal in der JVA Q.________ und in der Behörde Bern gesehen. Am 22. Juli 2020 habe er die Therapiesitzung ohne eine Verabschiedung verlassen, nachdem die Empfehlung des Obergutachtens, die nächsten 1 bis 2 Jahre ein Krisenmanagement im unveränderten Rahmen zu erarbeiten, besprochen worden sei. Seither habe sich sein Zustand verschlechtert, sodass einige externe Spitalaufenthalte notwendig geworden seien. Der Beschwerdeführer habe sämtliche seiner Sanktionierungen in der JVA Q.__