Von Sommer 2017 bis Frühling 2018 sei er scheinbar in guter Stimmung gewesen, habe oft gelacht und gelöster gewirkt. Im Zusammenhang mit dem ersten geführten und gesicherten Ausgang habe sich die Stimmung ins dysphorisch-gereizte Spektrum und die Beziehung zum Personal der JVA Q.________ massgeblich verändert. Seit dem Gutachten von Dr. D.________ im Januar 2019 habe sich die Haltung gegenüber der Therapeutin und der JVA Q.________ vollständig ins feindselige gewendet. Obwohl er angegeben habe, den Obergutachter betreffend Diagnosen und Legalprognose entscheiden zu lassen, habe er Dr. E.________ 2020 in sein feindseliges Weltbild eingebunden.