Er sei sichtlich angespannt gewesen, habe schlecht geschlafen und seine Mimik habe versteinert gewirkt. Der Beschwerdeführer habe gedroht, jemandem etwas anzutun, «das Monster aus sich herauszulassen». Er werde seine Drohung irgendwann wahrmachen, werde er zwangsweise versetzt. Im Januar 2017 sei eine zweite Episode dieser Art gefolgt. Mit längerem Vorlauf sei der Beschwerdeführer über den geplanten Übertritt infor-