Nachdem der Beschuldigte anfangs noch durch das W.________ überwiesen oder gar notallmässig auf die P.________ gebracht worden war, handelte es sich bei den letzten beiden Aufenthalten um deutlich kürzere Zeitspannen und der Beschwerdeführer konnte jeweils in gutem Allgemeinzustand zurückverlegt werden. Ähnliches lässt sich dem aktuellsten Führungsbericht vom 13. August 2021 entnehmen. Bezüglich des autoentzündlichen Syndroms (Mittelmeerfieber) bestehe unter der aktuellen aufwändigen Therapie eine stabile Situation. Hinsichtlich der Niereninsuffizienz bestünden aktuell zwar ebenfalls stabile, jedoch schlechte Werte.