Dies erscheine konsistent mit einer aufgrund der ungünstigen Individualprognose leichten Erhöhung der statistischen Rezidivrate von 14% für eine erneute Verurteilung wegen Körperverletzung innerhalb von 3 bis 9 Jahren beim Beschwerdeführer. Die Rezidivwahrscheinlichkeit für einen erneuten Mord/Tötung sei mit um 0,1% generell sehr gering und erscheine beim Beschwerdeführer im Vergleich zu anderen «Mördern» auch nicht relevant erhöht.