Dem Ergebnis des VRAG folgend könne die Rezidivwahrscheinlichkeit mit 17 bis 31% in einem Zeitraum von 7 bis 10 Jahren angegeben werden (d.h. grob ein Viertel der Personen mit vergleichbarem Profil würde innerhalb von 7 bis 10 Jahren mit einer Gewalttat rückfällig). Dies erscheine konsistent mit einer aufgrund der ungünstigen Individualprognose leichten Erhöhung der statistischen Rezidivrate von 14% für eine erneute Verurteilung wegen Körperverletzung innerhalb von 3 bis 9 Jahren beim Beschwerdeführer.