oder in eine entsprechende Einrichtung zu verlegen. Der Beschwerdeführer könne sich auch in Freiheit bewähren. Es könne ihm für den kurzen Rest seines Lebens gute Prognosen gestellt werden (pag. BK/33; pag. BK/467 f.). Zur Einschätzung der Legalprognose ermittelte Dr. E.________ zunächst die Basisrate der in Frage stehenden Delikte, welche er sodann in Beziehung zu allgemeinen Rückfallhäufigkeiten bzw. zur Rückfallhäufigkeit für bestimmte Deliktskategorien setzte.