10.2.2 Würdigung Die Vorinstanz hat sich umfassend mit der Frage der Legalprognose auseinandergesetzt (pag. BK/109 ff.). Der Beschwerdeführer bringt oberinstanzlich nichts vor, das die Richtigkeit dieser Argumente umstossen könnte. Er hält fest, dass sich die somatische Erkrankung des Beschwerdeführers in den letzten Wochen und Monaten derart gravierend verschlechtert habe, dass an eine Begehung eines Delikts nicht mehr zu denken sei. Der Beschwerdeführer sei in hohem Masse pflegebedürftig. Entsprechend sei er in das Pflegezentrum Y.________ oder in eine entsprechende Einrichtung zu verlegen