Gesichtspunkte wie ordentliche Wohnverhältnisse, geregelte Tagesstrukturen (Arbeitsverhältnis oder andere Beschäftigung), allfällige Nachbetreuung, finanziell gesicherter Lebensunterhalt und dergleichen haben ebenfalls einen grossen Stellenwert (vgl. HEER, a.a.O., N. 24 zu Art. 62 StGB). Prognoserelevant sind neben Auffälligkeiten während des Vollzugs insbesondere Aspekte wie der Umgang mit Lockerungen, die Verarbeitung der Straftat und die zukünftige Lebenssituation (soziale Kontakte, familiäre Verankerung, Partnerschaft, Arbeitsstelle etc.; vgl. HEER, a.a.O., N. 28 zu Art. 62 StGB). 10.2.2 Würdigung