Der Beschwerdeführer litt an den genannten Störungen sowohl im Tatzeitpunkt als auch im Zeitpunkt, als die Massnahme angeordnet wurde. Den Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach die Anordnungsvoraussetzung für eine Verlängerung der Massnahme nicht gegeben sei, kann damit nicht gefolgt werden. 10.2 Zur Legalprognose 10.2.1 Grundlagen Die bedingte Entlassung aus einer stationären therapeutischen Massnahme ist von einer günstigen Prognose abhängig (HEIMGARTNER, in: StGB/JStG Kommentar, 20. Aufl. 2018, N- 2 zu Art.