dieser hinzutretenden schweren psychischen Störung sei die Steuerungsfähigkeit als deutlich beeinträchtigt zu beurteilen (pag. BVD/208 f.). Dr. D.________ nahm zum Deliktmechanismus an, die Datenlage suggeriere eine massive Überforderung im Rahmen einer Anpassungsstörung in den Monaten vor der Tat und einer ausser Kontrolle geratenen Geldforderung gegenüber dem Filialleiter im Tatablauf selbst, wobei der Beschwerdeführer zunächst versucht habe, den Angestellten mit situativer Verstärkung der Drohungen zur Herausgabe des Geldes zu bewegen. Dessen