ICD-10: F43.21) sowie der Persönlichkeitsstörung zum Tatzeitpunkt und der kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und emotional-instabilen Anteilen (ICD-10: F61) als Zustandsdiagnose um eine schwere Störung im Sinne des Gesetzes. Dr. E.________ bestätigte anlässlich der