Es überzeugt, wenn Dr. E.________ aus diesen Gründen der Diagnose von Dr. D.________ nicht folgt, auch wenn es sich teilweise nur um «akademische» bzw. graduelle Unterschiede handelt. Aus diesen Gründen handelt es sich nach Überzeugung der Beschwerdekammer bei der durch Dr. E.________ zuletzt diagnostizierten depressiven Symptomatik (mittelgradige depressive Episode) bzw. Anpassungsstörung (mit verlängerter depressiver Reaktion; ICD-10: F43.21) sowie der Persönlichkeitsstörung zum Tatzeitpunkt und der kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und emotional-instabilen Anteilen (ICD-10: F61) als Zustandsdiagnose um eine schwere Störung im Sinne des Gesetzes.