Eine solche Diagnose erscheint Dr. E.________ zwar möglich, müsste sich dann aber auf klinisch konsistent vorhandene Defizitsymptome in diesen Bereichen, die den Beschwerdeführer konkret benachteiligen oder behindern würden, stützen. Zur Begründung führte Dr. E.________ schlüssig aus, dass sich die von Dr. D.________ angeführten Defizite in der Handlungsplanung vor und bei der Tat mindestens ebenso gut mit depressionsbedingter bzw. persönlichkeitsstörungsbedingter gedanklicher Einengung erklären liessen. Wie auch in der Stellungnahme der JVA Q.______