34 PEN/463). Weiter erklärte Dr. E.________, dass alle bisherigen Gutachter einen depressiven Verlauf beschrieben und als mittelgradige depressive Episode (Dr. H.________), mittelgradige depressive Episode im Rahmen einer rezidivierenden depressiven Störung (Dr. I.________) und Anpassungsstörung (Dr. D.________) zum Tatzeitpunkt eingeordnet hätten. Das sehe zwar nach unterschiedlichen Diagnosen aus, sei aber auf der Ebene der Symptomatik dasselbe. Dr. E.________ stufte alle drei Einschätzungen als begründbar und nachvollziehbar ein.